Sehr geehrter Herr Buschmann, wie kann es sein dass die Strafe für Kindesmissbrauch geringer als bei Steuerhinterziehung ist.
Ist für die Politiker Steuerhinterziehung wirklich schlimmer als die Vergewaltigung eines Kindes?
Sie sind doch Justizminister, können Sie hier nicht endlich mal eine wenigstens ANNÄHERND angemessene Strafe für die wohl schlimmste Tat der Welt einführen?
Und wie kann es sein, dass ein Täter nach spätestens 5 Jahren weitermachen darf, obwohl die Opfer oftmals ihr gesamte Leben nicht darüber hinweg kommen?
(Ich weiß, bei besonders schlimmen Fällen, bis zu 10 Jahren.)
Und wieso wird Körperverletzung härter bestraft, wenn in einer Vergewaltigung immer eine Körperverletzung mit beinhaltet.
Unsere Gefängnisse sind sowieso schon viel zu wenig abschreckend, da diese eher einen 2 Sterne Hotel ähneln, aber bei solchen Strafen brauch man ja gar keine Angst mehr haben.
Glauben Sie, dass bei der Strafe, die Opfer sich danach sicherer fühlen?
Oder wären Sie als Elternteil bei so einem Urteil zufrieden?
Mit freundlichen Grüßen
ein mehr als verängstigter Vater
Sehr geehrter Herr J.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Für uns Freie Demokraten ist Kinderschutz ein zentrales Anliegen. Dabei betrachten wir insbesondere die Bekämpfung sexualisierter Gewalt als eine der großen gesellschaftspolitischen Herausforderungen unserer Zeit.
Bereits im März letzten Jahres wurde im Bundestag das „Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder“ beschlossen, durch welches sexualisierte Gewalt gegen Kinder bereits im Grundtatbestand als Verbrechen mit einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe geahndet wird. Besonders schwerwiegende Taten, etwa die Taten in Bergisch-Gladbach oder Lüdge, unterfallen den Tatbeständen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und werden entsprechend härter geahndet. Den hohen Stellewert der sexuellen Selbstbestimmung verdeutlich auch der Strafrahmen von bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe bei sexueller Nötigung und Vergewaltigung sowie die im Vergleich zu anderen Delikten deutlich erweiterten Möglichkeiten, im Anschluss an eine Freiheitsstrafe Sicherungsverwahrung anzuordnen.
Klar ist aber auch: Keine Strafe kann das geschehene Leid wieder gutmachen. Aufgabe des Staates ist es deshalb, die Prävention sexueller Gewalt zu verbessern und Kinder besser zu schützen. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werden wir hierzu u. a. das Bundeskriminalamt (BKA) personell stärken und die Beschäftigten beispielsweise bei der Auswertung beschlagnahmter Datenträger entlasten. Mit Modellprojekten werden wir die Entwicklung von Schutzkonzepten unterstützen, die Arbeit des „Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ gesetzlich regeln und eine regelmäßige Berichtspflicht an den Deutschen Bundestag einführen.
Auch auf Landesebene stärken wir die Präventionsarbeit. Im Land Nordrhein-Westfalen wurde auf Initiative der FDP im April 2022 ein eigenes Kinderschutzgesetz beschlossen. Durch bessere Vernetzung von Jugendämtern und anderen Institutionen, durch qualitativ hochwertige Schulung von mit Kindern arbeitenden Personen und durch die Fortentwicklung von Kinderschutzkonzepten in Schulen und anderen Einrichtungen kann so Missbrauch effektiver verhindert und erkannt werden.
Mit besten Grüßen
Dr. Marco Buschmann MdB