Sehr geehrter Herr Buschmann, wie kann es sein, dass die höchst fragwürdig Auslieferung der linksextremistischen Person Maja T. letzten Sommer zu keine Änderung der Rechtslage geführt hat?
Sehr geehrter Herr Buschmann, Sie als ehemaliger Justizminister sind sicher mit dem Fall vertraut, bei dem die Polizeibehörden im Vorhinein das Urteil des BVG untergraben haben, indem sie eine höchst fragwürdige Auslieferung mit prekären Bedingungen über Nacht vollzogen haben. Wie kann es sein, dass dieses Vorgehen seitdem nicht rechtlich unterbunden wurde? Da sich jetzt weitere Verdächtige in diesem Fall gestellt haben und nun eine Auslieferung in Frage kommt, droht eine ähnliche Situation, welche ja recht legal aber maximal verwerflich ist. Daher frage ich Sie, wie kann es sein, dass seit diesem Verfahren keine rechtlichen Schritte unternommen wurden, um so ein Vorgehen von Polizeibehörden zu unterbinden? Es gibt mittlerweile sowieso schon ein Problem mit Rechtsradikalismus innerhalb von Polizeistrukturen, wie kann diesen Behörden dann nach so einer Aktion weiterhin diese rechtliche Möglichkeit geboten werden?