Sehr geehrter Herr Buschmann, werden Sie die JVEG-Gebühren noch in dieser Legislaturperiode erhöhen?
Bereits zum Inkrafttreten des KostRÄG 2021 am 01.01.2021 lagen die darin normierten Vergütungssätze hinter der wirtschaftlichen Entwicklung zurück und waren zu niedrig. Auch Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen sind auf ein marktübliches Honorar und eine zeitnahe lineare Erhöhung ihrer Vergütung dringend angewiesen. Kontinuierlich ansteigende Kosten für Mieten und Ausstattung, Fortbildung, Beförderung und Sozialversicherungsbeiträge, sowie die hohe Inflation haben die Kostenbelastung erheblich erhöht und machen deswegen eine Anpassung an die laufende wirtschaftliche Entwicklung zwingend erforderlich.
Sehr geehrter Herr D.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Um die vergütungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu erhalten, dass den Gerichten und Staatsanwaltschaften weiterhin qualifizierte Sachverständige und Sprachmittler in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, bereitet das Bundesministerium der Justiz einen Gesetzentwurf vor. Dieser sieht auch eine Anpassung der einschlägigen Stundensätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes vor. Ich bitte um Verständnis, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen zu Umfang und Zeitpunkt der geplanten Anpassungen treffen kann.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB