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Marco Buschmann
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Frage von Patrik B. •

Sehr geehrter Herr Buschmann, was unternehmen Sie um private Schiedsgerichte einzuhegen die parallel zur regulären Justiz tätig sind und sehr oft zum Nachteil von Staaten entscheiden?

Ergänzend zu meiner Frage hier ein Beispiel was intransparente Strukturen bei dieser Art der privaten Rechtsfindung zum finanziellen Nachteil der Steuerzahler anrichten können: https://www.t-online.de/nachhaltigkeit/klima-und-umwelt/id_100044122/millionenstrafe-fuer-umweltschutz-die-rache-der-klimasuender-ist-heiss-und-teuer.html. Herr Lindner ist immer auf der Suche nach Steuerverschwendung, hier könnte er fündig werden.Was also gedenken Sie zu tun?

MfG Patrik B.

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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Rechtsstaatlichkeit und der Ausschluss staatlicher Willkür sind zentrale Werte unserer Verfassung. Die Herrschaft des Rechts ist jedoch nicht überall im gleichen Maße durchgesetzt. Es ist daher eine insbesondere von Deutschland forcierte Idee gewesen, Handelsabkommen mit ausländischen Staaten mit Schiedsklauseln abzuschließen. Diese sichern Betroffenen einen Rechtsweg, wenn der andere Staat ihre Rechte verletzt. Dadurch können Investitionen weltweit wirksam abgesichert werden. Die Schiedsgerichtsbarkeit trägt damit zu einer funktionierenden internationalen wirtschaftlichen Kooperation und der Durchsetzung von Rechtsstaatlichkeit bei.

Auch unter dem Eindruck der zunehmenden Verbesserung staatlichen Rechtsschutzes wurde in der jüngeren Vergangenheit der Einsatz von Schiedsgerichten modifiziert. Innerhalb der Europäischen Union als eines Raums des Rechts kommen Schiedsgerichte nach Maßgabe eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr zum Einsatz. Auch die Reichweite anderer Schiedsgerichte, etwa der internationalen Sportgerichtsbarkeit, muss sich im Rahmen deutschen Verfassungsrechts halten, wie das Bundesverfassungsgericht dieses Jahr klarstellte. Schiedsgerichte können daher nicht pauschal beurteilt werden, sondern ihr Nutzen ist abhängig von ihrer konkreten Ausgestaltung und Zuständigkeit zu beurteilen.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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