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Marco Buschmann
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Frage von Franz W. •

Sehr geehrter Herr Buschmann, was halten Sie davon, den Wortlaut aus §56 GG zur Eröffnung wichtiger Bundestagssitzungen kollektiv vorzutragen um dem auch entsprechende Bedeutung zukommen zu lassen?

Eine kollektive Wiederholung des Amtseides wäre vielleicht ein sinnvoller Akt, der auch den Bundesbürgern demonstriert das diese Eidesformel bewusst gelebt wird. Es wäre doch gelegentlich ein ehrenvoller Start, wichtige Bundestagssitzungen mit diesen Worten zu eröffnen. Also ähnlich wie bei einem Gottesdienst, der im Kern identische Botschaften vermittelt. Natürlich - weil kollektiv - dann ohne die religiöse Beteuerung. Die Eröffnung des britischen Parlaments ist sehr viel zeremonieller und imposanter als hier bei uns in Deutschland. Es muss ja nicht wöchentlich sein. Ich kann mich an meinen Wehrdienst erinnern, dort wurde das Gelöbnis gelegentlich erneuert.
„Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“
Danke und mit freundlichen Grüßen.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr W.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage und die damit verbundenen Anregungen.

Neben dem Bundespräsidenten leisten auch der Bundeskanzler und die Bundesminister den Amtseid gemäß § 56 des Grundgesetzes. Dieses zeremoniell einmalige Ereignis ist eine große Ehre und eine prägende Erfahrung für jeden Amtsträger. Aus meiner Sicht sollten wir die Singularität des Amtseides beibehalten. Ein inflationärer Gebrauch könnte die Bedeutung und Wirkkraft schmälern.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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