Sehr geehrter Herr Buschmann, warum gibt es in Deutschland bei Wohnungskauf über einen Bauträger keine wirksame Absicherung des Käufers im Falle der Insolvenz des Bauträgers / Projektentwicklers.
In unseren Nachbarländern (Österreich, Frankreich, Italien) gibt es seit Jahren bereits wirkungsvolle Systeme zur Absicherung dieser Risiken. Bei uns trägt der Verbraucher dieses finanzielle, zum Teil existenzgefährdende, Risiko allein.
Sehr geehrter Herr H.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Anschaffung einer Wohnimmobilie ist für viele Menschen eine der größten und bedeutendsten Investitionsentscheidungen in ihrem Leben. Wenn man im Zuge dessen in die Falle einer Bauträgerinsolvenz gerät, kann das den persönlichen Ruin bedeuten.
Wichtig ist, dass wir auch schon im heutigen Recht Möglichkeiten haben, sich dagegen abzusichern. Es gibt allerdings Vertragsmodelle auf dem Markt, bei denen diese Absicherung unzureichend ist. Deshalb heißt der erste und wichtigste Weg: Aufklärung. Es gibt andere Vorschläge auf dem Markt, von Versicherungslösungen bis zu verbindlichen Hinterlegungen. Man muss dabei nur eines wissen: All das kostet Geld, das am Ende die Erwerber der Wohnimmobilie bezahlen müssen. Deshalb ist Aufklärung so wichtig, damit die Erwerber zu Vertragsgestaltungen greifen, die sie ordentlich absichern. Das ist die günstigere Lösung gegenüber teuren, verpflichtenden Modellen. Denn jede Kostensteigerung heißt auch, dass sich weniger Menschen den Traum einer eigenen Wohnung erfüllen können. Das wollen wir gerade nicht – sondern das Bauen einfacher, schneller und günstiger machen.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB