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Marco Buschmann
FDP
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Frage von Isabell G. •

Sehr geehrter Herr Buschmann, wann wird seitens der Politik endlich berücksichtigt, dass die Maskenpflicht für viele Menschen keine „kleine Einschränkung“ bedeutet und wann wird sie abgeschafft?

Warum müssen Ungeimpfte geschützt werden, während dreifach Geimpfte, die gesundheitsbedingt keine Maske tragen können, seit fast zwei Jahren von Einzelhandel, ÖPNV und med. Versorgung teils abgeschnitten sind. Weil Ihnen trotz Befreiung von der Maskenpflicht der Zutritt zu Läden, Kinos, Hotels, Arztpraxen/Krankenhäusern oft verwehrt wird oder weil sie sich aus Angst vor Anfeindungen kaum noch irgendwohin trauen.
Für viele mag die Benutzung von Masken unproblematisch sein. Aber auch viele lassen sich freiwillig nicht impfen, während Menschen, die keine Masken tragen können(!), keine Wahl haben. Sie werden in diesem Sommer nicht reisen, in Stadien gehen oder Konzerte besuchen, im Gegensatz zu vielen Impfverweigerern. Warum schützt die Politik diejenigen, die es selber in Hand haben, und lässt sich von ihnen das Handeln diktieren, während andere allein gelassen werden und im Zweifelsfall psychisch daran zu Grunde gehen.
Vielen Dank für Ihre Zeit.
Mit freundlichen Grüßen,
Isabell G.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau G.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Die Menschen in Deutschland haben die Corona-Maßnahmen seit mehr als zwei Jahren sehr gewissenhaft mitgetragen und umgesetzt. Da unser Gesundheitswesen glücklicherweise nicht überlastet ist, gibt es keine Grundlage mehr für tiefgreifende Freiheitseinschränkungen. Deswegen war es auch ein Gebot des Rechtsstaats, eingriffsintensive Corona-Maßnahmen zurückzunehmen. Nicht die Freiheit muss begründet werden, sondern ihre Einschränkung.

Nach zwei Jahren Pandemie setzen wir wieder auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Deswegen haben wir auch die Maskenpflicht in weiten Teilen abgeschafft; Ausnahmen gelten für Bereiche, in denen ein hohes Infektionsrisiko gerade für vulnerable Gruppen droht, wie etwa in Pflegeheimen. Darüber hinaus steht es jeder und jedem frei, sich über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus selbst zu schützen - beispielsweise durch das Tragen einer FFP2-Maske in Innenräumen. 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Position hiermit etwas näher bringen.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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