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Marco Buschmann
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Frage von Alexander S. •

Sehr geehrter Herr Buschmann, Wann und in welcher Form ist mit dem Entschluss der Priviligisierung von Balkonkraftwerke zu rechnen?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

Viele Mieter und Eigentümer warten auf die Erleichterung, zweckbestimmt ein Balkonkraftwerk an die Brüstung ihres Balkon anzubringen. Auch ich bin davon betroffen, dass der Vermieter, aus optischen Gründen die Anbringung nicht gestattet.

Dazu zwei Fragen: im Entwurf wird vorgeschlagen, dass es nicht mehr um das "ob" gehen wird, die Frage des "wie" jedoch im. Entwurf nicht genauer definiert wird.

Mein Vermieter gestattet mir generell das Balkonkraftwerk direkt auf dem Balkon, gestattet jedoch nicht die Anbringung an der Außenseite des Geländer. In meinem Fall wäre mir nicht geholfen, wenn das "wie" weiterhin Streitpunkt bliebe. Wie schaffen Sie im Gesetz Rechtssicherheit der zweckbestimmten Anbringung für Mieter und Eigentümer?

Zweite Frage : Wann ist mit dem Beschluss zu rechnen?

Es grüßt Sie A. S. aus Berlin

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Fortschritt braucht Freiheit. Steckersolargeräte sind dafür ein gutes Beispiel. Ausgereifte Geräte gibt es längst. Doch die rechtlichen Hürden für ihren Anschluss sind immer noch zu hoch: gerade im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht. Das wollen wir ändern - denn auch für die Energiewende gilt: Großes kann auch im Kleinen entstehen. Nicht die Verbotsschilder weisen uns den Weg in die Zukunft - sondern Innovation und Freiheit. 

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat daher am 31. Mai 2023 einen Gesetzentwurf veröffentlich, mit dem sog. Balkonkraftwerke in die  Liste der privilegierten Maßnahmen aufgenommen werden sollen. In welcher Form privilegierte Maßnahmen baulich ausgeführt werden, kann abstrakt nicht beantwortet werden, sondern hängt wesentlich von den örtlichen Verhältnissen ab. Insofern gilt für Balkonkraftwerke nichts anderes als für die bereits im Gesetz vorgesehenen Fallgruppen (Barrierefreiheit, Einbruchsschutz, Ladeinfrastruktur für Fahrzeuge). 

Details zum Stand des Gesetzgebungsverfahren, zum Wortlaut des Referentenentwurfs und ein FAQ finden Sie auf den Seiten des BMJ: BMJ - Pressemitteilungen - Entwurf eines Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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