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Marco Buschmann
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Frage von Horst M. •

Sehr geehrter Herr Buschmann, wann setzen Sie internationael Abkommen in Deutsches Recht um und wann führen Sie die digitale Prozeßaufzeichnung ein?

Sehr geehrter Herr Justizminister Buschmann,
haben Sie die Absicht, längst gültige internationael Abkommen in deutsches Recht umzusetzen? Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Bei meinem letzten Termin beim LSG Berlin-Brandenburg hat der Richter mir die digitale Aufzeichnung expliziet verboten, dann aber ca. die letzte halbe Stunde nichts mehr zu Protokoll genommen, da er mit der Zeit nicht hingekommen wäre.
Daher muß es dringend gesetzlich geregelt werden, daß auch die anderen als die Richter, das Verfahren digital aufzeichnen können. Also Kläger, Beklagte, Zeugen und Zuhörer.
Viele Grüße
H. M.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr M.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Die Bundesrepublik Deutschland achtet das europäische und internationale Recht. Verordnungen und Beschlüsse der EU gelten unmittelbar, während Richtlinien vom deutschen Gesetzgeber umgesetzt werden. Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechts; sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner (Art. 25 GG).

Als Ampel-Koalition haben wir uns auf eine Vielzahl von Maßnahmen für die Digitalisierung der Justiz verständigt. Denn wir müssen unser Rechtssystem fit für das Zeitalter der Digitalisierung machen und von bürokratischen Hürden entfesseln. Hierzu legen wir einen Digitalpakt für die Justiz auf. Erste Initiativen, etwa die Einführung eines Online-Klagetool und eines assistierenden Chatbot, haben wir bereits auf den Weg gebracht. Darüber hinaus sorgen wir dafür, dass Verhandlungen grundsätzlich online durchführbar sind, Beweisaufnahmen audio-visuell dokumentiert und mehr spezialisierte Spruchkörper eingesetzt werden.  Kleinforderungen sollen in bürgerfreundlichen digitalen Verfahren einfacher gerichtlich durchgesetzt werden können. Bei Strafprozessen ist für uns klar: Vernehmungen und Hauptverhandlung müssen in Bild und Ton aufgezeichnet werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Position hiermit etwas näher bringen.

Freundliche Grüße 

Dr. Marco Buschmann MdB

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