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Marco Buschmann
FDP
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Frage von Peter P. •

Sehr geehrter Herr Buschmann, sind sie dafür, dass wir als Volk die Finanzen übernehmen?

Es kann nicht sein, dass man sich als Politiker mehr denn je gönnt als die Bürger. So etwas ist für mich kein Soziales verhalten mehr! Beispiele! Franz Müntefering 7320 Euro Pension (Rente) Peer Steinbrück 9600 Euro. Ist so etwas sozial? Rentner bekommen momentan wieder mehr Geld, dafür gönnt sich die Regierung aber satte 300 Euro mehr Diäten und ruft das Volk auf zum Sparen, wie passt das alles? Mein Eindruck ist es seit Jahren, dass Politiker sich die Taschen füllen auf Kosten der Steuerzahler, dieses ist mehrfach nachvollziehbar und sogar von diversen Medien recherchiert worden. ICH bin dafür, dass wir diverse Stellen schaffen, in denen deutsche Bürger das Steuergeld verwalten. So würde alles gerecht verteilt werden und nicht für nutzlose Dinge ausgegeben. Ich hoffe, Sie stimmen mir zu? Es kann nicht sein, dass Politiker in ihrer Politischen Laufbahn zu Millionären werden und Bürger zu Flaschensammlern besonders DIE, die Hart gearbeitet haben. Art 5GG.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr P.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Übernahme eines Abgeordnetenmandats im Deutschen Bundestag ist eine verantwortungsvolle und zeitlich herausfordernde Aufgabe. Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes. Die Einführung von Diäten im Jahre 1906 bezweckte, allen Bürgern eine politische Kandidatur zu ermöglichen, nicht nur denjenigen, die über ein entsprechendes Vermögen verfügen. Zugleich sichern Diäten auch die Unabhängigkeit der Abgeordneten und beugen finanziellen Abhängigkeiten vor.

Die Höhe der Diäten orientierte sich ursprünglich an der Besoldung der Bundesrichter (Besoldungsgruppe R6). Aktuell liegt diese bei 10.600,22 Euro, während die nunmehr angepassten Diäten 10.323,29 Euro betragen. Die monatliche Diät wird jedes Jahr zum 01. Juli angepasst. Diese Anpassung orientiert sich an der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex und damit an der Entwicklung der allgemeinen Lohnentwicklung. Damit erfolgt die Anpassung nach objektive Größen, ohne dass hier ein Spielraum der Abgeordneten für höhere Anpassungen bestünde. 

Die Altersentschädigungen für Abgeordneten sind so wie die Pensionen von Beamten oder die Renten von Arbeitnehmern abhängig von der Höhe des früheren Verdiensts. Die Altersentschädigung für Bundestagsabgeordnete beginnt inzwischen erst mit Vollendung des 67. Lebensjahres.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann

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