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Marco Buschmann
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Frage von Roderich P. •

Sehr geehrter Herr Buschmann Sie erwecken den Eindruck, dass es ein Gesetz gibt, dass einer das Recht hat, andere in gesundheitliche Gefahr zu bringen, solange wie er nur kann. Welches Gesetz ist das

Sie und Ihre Partei fordern ein Ende der Corona Maßnahmen. Diese sind nicht erfunden worden, um Einzelkne zu knechten, sondern aus unserem Rechtssystem heraus. Jetzt bestehen viele auf ein Ende der Corona Einachränkungen und berufen sich darauf, dass einzelen Politiker ihnen Freiheitsrechte zusichern.. Wir gehen gerade ungehemmt in die nächste Corona Welle, In Köln ist die Inzidenz unter Jugendlichen bei über 5000 und diese werden auch ältere anstecken, wo sie ihnen begegnen. Sie haben auch eine Verantwortung nicht nur für die Freiheit sondern auch für jeden Einzelnen. Was folgt aus dieser Verantwortung, wenn die Einweisung in die Krankenhäuser steigt - keine leichten Fälle wie eine Grippe- und die Zahl der Toten wieder steigen wird. Auch die Verantwortung, dass eine ganze Generation mit Langzeitschäden von Corona leben muss, sollte berücksichtigt werden. Welches Gesetz ermöglicht es Ihnen eine Freiheit von Corona Maßnahmen zu fordern?

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Sehr geehrter Herr P.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Die Menschen in Deutschland haben die Corona-Maßnahmen seit mehr als zwei Jahren sehr gewissenhaft mitgetragen und umgesetzt. Da unser Gesundheitswesen glücklicherweise nicht überlastet ist, gibt es keine Grundlage mehr für tiefgreifende Freiheitseinschränkungen. Deswegen war es auch ein Gebot des Rechtsstaats, eingriffsintensive Corona-Maßnahmen zurückzunehmen. Nicht die Freiheit muss begründet werden, sondern ihre Einschränkung.

Das heißt jedoch nicht, dass die Pandemie beendet ist. Deswegen gelten niedrigschwelle Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Gruppen bundesweit fort. In von den Landesparlamenten festgestellten Hotspot-Regionen können notfalls zudem weitergehende Schutzmaßnahmen beschlossen werden. 

Klar ist auch: Nach zwei Jahren Pandemie setzen wir wieder verstärkt auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Es steht jeder und jedem frei, sich über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus selbst zu schützen - beispielsweise durch das Tragen einer FFP2-Maske in Innenräumen. Damit kann das eigene Infektionsrisiko drastisch gesenkt werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Position hiermit etwas näher bringen.

Freundliche Grüße 

Dr. Marco Buschmann MdB

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