Sehr geehrter Herr Buschmann, meine Frau und ich erwarten Ende Oktober unser 1. Kind, sollte die Reform v. Abstammungsrecht erst nach der Geburt erfolgen, wird dies dann rückwirkend berücksichtigt?
Die „Stiefkind Adoption“ kann ja erst 8 Wochen nach der Geburt angestoßen werden und dauert leider gerne mal bis zu einem Jahr (ein Jahr voller Diskriminierung und Benachteiligung für unser Kind) - sollte die Reform nicht vor der Geburt Ende Oktober kommen (was ich leider erwarte, weil das Thema nun schon viel zu lange aufgeschoben wird), sondern erst zB 3 Monate nach der Geburt, müssen wir dann die bereits angestossene Adoption durchziehen oder wird rückwirkend auch bei uns die Geburtsurkunde angepasst ?
Sehr geehrte Frau D.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Rechtspolitik ist immer auch Gesellschaftspolitik. Daher haben wir als Fortschrittskoalition eine Modernisierung des Familienrechts zu unseren Prioritäten erklärt. Als Bundesjustizminister habe ich bereits deutlich gemacht, dass auch die Modernisierung des Abstammungsrechts dazugehören wird.
Die aufwändige Stiefkindadoption soll entfallen, wenn ein Kind in eine Ehe hineingeboren wird. So wie schon heute der Ehemann der Mutter kraft Gesetzes Vater wird, soll auch die Ehefrau der Mutter kraft Gesetzes Mutter werden können. Zu möglichen Übergangsregelungen kann ich an dieser Stelle noch keine Aussage tätigen.
Wir werden in diesem Jahr dazu Vorschläge machen. Das ist mir auch persönlich ein Herzensanliegen, weil das Recht auf der Höhe der Zeit sein muss.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB