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Marco Buschmann
FDP
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Frage von Alexander D. •

Sehr geehrter Herr Buschmann, Ich habe über Ihre Äußerungen zur Corona-Politik gelesen. Deshalb habe ich dazu Fragen.

Können Sie sich den schwedischen Weg in der Vierten Welle vorstellen, d. h. keine 2G- oder 3G-Regel für Gaststätten, Geschäfte oder kleinere Veranstaltungen und keine Beschränkungen im Privaten, aber strenge Personenobergrenzen und Abstandsregeln in Innenräumen für alle?

Werden die bisherigen Eingriffsmöglichkeiten bestehen bleiben, wenn sich die Lage in den kommenden Wochen sehr ungünstig entwickelt?
Sind nach dem 25. November großflächige Schließungen für Ungeimpfte möglich?

Sehen Sie es als dringlich an, daß bald andere als die Vektor- und mRNA-Impfstoffe verfügbar sind, um die Impfzweifler zu überzeugen? In einer Umfrage von ausgewählten 3.000 bisher Ungeimpften haben 56% geantwortet, daß sie sich impfen lassen, sobald ein klassischer Impfstoff verfügbar ist. Dann wären wir bei einer Impfquote von 80 bis 85%!

Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr D.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir Freie Demokraten stehen seit Beginn der Corona-Krise für einen verantwortungsvollen Kurs in der Pandemie-Politik. Freiheitseinschränkungen müssen immer begründet sein und auch die sozialen und wirtschaftlichen Folgen müssen mitbedacht sein. 

Die Pandemie ist noch nicht vorbei, sie muss allerdings anders bekämpft werden. Gemeinsam mit den Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen haben wir aktuell ein neues Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in den Deutschen Bundestag eingebracht. Damit wollen wir die epidemische Notlage von nationaler Tragweite beenden und so voraussichtlich verfassungswidrige Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ausschließen. Gleichzeitig ermöglicht das auf den Weg gebrachte überarbeitete Infektionsschutzgesetz den Ländern, auf rechtssicherer Grundlage all die physikalischen Infektionsbarrieren aufzubauen, die sie brauchen: Maskenpflicht, Verpflichtung zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises, Abstandspflichten, Hygienekonzepte, welche auch behördlich durchgesetzt werden können.

Unseren vollständigen Gesetzesentwurf finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/000/2000015.pdf.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Position hiermit etwas näher bringen.

Freundliche Grüße

 

Dr. Marco Buschmann MdB

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