Sehr geehrter Herr Buschmann, ich habe heute den Film "Vergiftete Wahrheit" gesehen. Über den realen sog. "Teflon-Skandal". Wie wollen Sie in Deutschland juristisch so etwas verhindern?
Im Film "Vergiftete Wahrheit" geht es um den Anwalt Rob Bilott, der in den USA den sog. "Teflon-Skandal" aufdeckte und für viele erkrankte Opfer von dem verursachenden Konzern DuPont Millonen Dollar erstritt.
Dass sogenannte freiwillige Selbstkontrollen durch Firmen / Indutrien nicht funktionieren, sieht man in diesem Film, der ja den realen Hintergrund hat, klar und deutlich.
Meine Fragen nun:
1. Wie wollen und werden Sie juristisch sicherstellen, dass in Deutschland Menschen nicht durch Firmen / Industrien in ähnlicher Weise geschädigt werden?
2. Wie wollen und werden Sie juristisch sicherstellen, dass in Deutschland Anwälte gestärkt werden, die Opfer vertreten und wie, dass Opfer gestärkt werden, die Schadenersatz begehren?
3. Was halten Sie von einer Beweisumkehr? So dass einfach jede Firma, die etwas in Verkehr bringt, dynamisch wiederkehrend nachweisen muss, dass es nicht schädlich ist?
4. Was halten Sie davon, dass Firmen haftbar sind, auch wenn sich später Schädlichkeit zeigt?
Sehr geehrter Herr H.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Als Freie Demokraten stehen wir für konsequenten Umweltschutz. Denn der Schutz unserer Lebensgrundlagen ist eine der wichtigsten Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft.
Wir wollen dafür Sorge tragen, dass unser Grundwasservorkommen schonend bewirtschaftet wird und sauber bleibt. Wir setzen uns für Feuchtbiotope und für intakte Gewässer ein, weil sie für die kommunale Wasserversorgung, unsere Gesundheit und die Artenvielfalt von Bedeutung sind.
Deswegen müssen Einträge, zum Beispiel Rückstände aus Landwirtschaft, Industrie, Bergbau sowie Medikamente, immer dort reduziert werden, wo eine Gefährdung vorliegt. Hier greift das Verursacherprinzip. Dies gilt auch für etwa durch Chemikalien verursachte Meeresverschmutzung, die eine Gefahr für den größten Lebensraum der Erde darstellt.
Im Ampel-Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung auf weitreichende Maßnahmen gegen Umweltverschmutzung und die damit verbundene Gefährdung der öffentlichen Gesundheit verständigt. Dabei setzen wir Anreize, um Gewässerverunreinigungen effizient zu vermeiden. Wir wollen die Verwendung wassergefährdender Stoffe in Erzeugnissen zum Schutz vor inakzeptablen Risiken auf essenzielle Verwendung beschränken. Auf rechtlicher Ebene nutzen wir den bestehenden Rahmen, um gesundheitsgefährdende Umweltkriminalität effektiv zu bekämpfen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Position hiermit etwas näher bringen.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB