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Marco Buschmann
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Frage von Sonja S. •

Sehr geehrter Herr Buschmann finden Sie es verhältnismäßig das geimpfte und genesene bei einem Restaurantbesuch keinen Test brauchen ?

Sehr geehrter Herr Buschmann

ich beziehe mich auf eine Antwort von Ihnen wo Sie die Verhältnismäßigkeit bei einer 2 bzw 3 G Regel prüfen wollten . Nun lese ich das es kommen könnte . Ein ungeimpfter , getesteter sitzt im Restaurant neben jemanden der geimpft oder genesen ist aber vielleicht infektiös . Wie wird der nur getestete Mensch nun geschützt ? Warum nicht ALLE testen denn das ist etwas Sicherheit .

Liebe Grüße Sonja S.

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Sehr geehrte Frau S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Vorbereitet sein – Verhältnismäßigkeit wahren – vulnerable Personen schützen: An diesen drei V orientiert sich der Vorschlag für eine Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes. Auch im Herbst und Winter gilt: Freiheitseinschränkungen darf es nur geben, wenn sie erforderlich sind. Lockdowns und Ausgangssperren erteilt unser Konzept deshalb eine Absage. Stattdessen setzen wir auf Maßnahmen, die wirksam sind und zugleich zumutbar.

Auch Maßnahmen mit vergleichsweise geringer Eingriffstiefe wie das Maskentragen müssen im Rechtsstaat sorgfältig begründet werden können. Die Evaluation legt ein besonders gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis des Maskentragens nahe – gerade auch im Vergleich zu anderen Maßnahmen. Soweit das Pandemiegeschehen dies erfordert, können die Länder daher für weitere Bereiche des öffentlichen Lebens eine Maskenpflicht anordnen: so für den ÖPNV und für öffentlich zugängliche Innenräume. In den Bereichen Kultur, Freizeit, Sport und Gastronomie muss es allerdings Ausnahmen für getestete Personen geben, wenn die Länder eine Maskenpflicht anordnen.

Mit den Ausnahmen von der Maskenpflicht entsprechen wir dem Gebot der Verhältnismäßigkeit. In diesen sozialen Bereichen ist es richtig, mehr auf die Eigenverantwortung der Zivilgesellschaft zu setzen – so wie es auch die meisten anderen europäischen Staaten tun. Die Möglichkeit, Ausnahmen von der Maskenpflicht für frisch Geimpfte und Genesene vorzusehen, beruht auf der Erkenntnis, dass eine Immunisierung zunächst einen deutlichen Rückgang der Infektiösität bewirkt. Das heißt in dieser Phase ist es deutlich weniger wahrscheinlich, sich selbst anzustecken und die Krankheit weiterzugeben. Es steht weiterhin jedem frei, sich zusätzlich freiwillig durch eine Maske zu schützen.

Unser Schutzkonzept ist die richtige Antwort auf die jetzige Pandemielage. Ich bin froh, dass wir uns innerhalb der Bundesregierung so zügig darauf verständigt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marco Buschmann MdB

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