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Marco Buschmann
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Frage von Eric C. •

Sehr geehrter Herr Buschmann, bestimmte Krankenkassenleistungen (z.B. Haarersatz) stehen nur Frauen zu. Für wie lange muss man mit dem neuen Gesetz für die Leistungen selbstbestimmt Frau sein?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr C.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen wird im Rahmen des Selbstverwaltungsprinzips von dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in verbindlichen Richtlinien näher konkretisiert. Welche Leistungen im Einzelfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, erfahren Versicherte bei ihrer Krankenkasse. Insofern sind die Umstände des Einzelfalles entscheidend.

 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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