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Marco Buschmann
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Frage von Felix B. •

Sehr geehrter Herr Buschmann, Befürworten Sie eine Steigerung der THC-Grenzwerte im Straßenverkehr im Sinne einer rechtlich klaren und sinnvollen Regelung bezüglich beeinträchtigtem Fahrens?

In Ihrer Antwort auf eine frühere Frage bezeichneten Sie den restriktiven Umgang mit Cannabis in Deutschland im Bezug auf das Verkehrsgesetz als "gescheitert". Im Bezug auf die Null-Toleranz-Politik bei den THC-Grenzwerten im Straßenverkehr fordern neben dem Gesundheitsministerium auch die Grenzwertkommission des BMDV und der Deutsche Verkehrgerichtstag eine Anpassung, um beeinträchtigtes Fahren weiterhin zu unterbinden ohne "Kollateralschäden" an nüchtern fahrenden Cannabiskonsumenten anzurichten.

Nun verkündet ausgerechnet Verkehrsminister Wissing, der in seiner Rolle Adressat eben jener Empfehlungen ist, dass er bezüglich der THC-Grenzwerte keinen Handlungsbedarf sieht. Ist diese Haltung angesichts der herannahenden Legalisierung oder Entkriminalisierung von Cannabis Ihrer Ansicht nach korrekt? Oder spricht das Auferlegen von Bußgeldern und Fahrverboten gegenüber Konsumenten einer potentiell legalen Substanz, die unberauscht den Verkehr nicht gefährden, gegen liberale Grundsätze?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der bisherige restriktive Umgang in Deutschland mit Cannabis ist gescheitert. Das Verbot von Cannabis kriminalisiert unzählige Menschen, drängt sie in kriminelle Strukturen und bindet immense Ressourcen bei den Strafverfolgungsbehörden. Es ist Zeit für einen neuen Ansatz, der mehr Eigenverantwortung zulässt, den Schwarzmarkt zurückdrängt und Polizei und Staatsanwaltschaften entlastet. Wir trauen den Menschen mehr zu - ohne dabei die Gefahren, die vom Cannabiskonsum ausgehen können zu verharmlosen.

Bei der rechtlichen Beurteilung des Umgangs mit Betäubungsmitteln ist strikt zwischen dem Strafrecht und dem Fahrerlaubnisrecht zu unterscheiden. In den Eckpunkten der Bundesregierung haben wir daher festgehalten, dass sich das Fahrerlaubnisrecht allein nach den Erfordernissen der Verkehrssicherheit orientieren wird. 

Bundesminister Dr. Wissing hat in der Regierungsbefragung am 10. Mai 2023 deutlich gemacht, dass die Bundesregierung daran arbeitet, eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für eine Grenzwertbestimmung zu legen. Die Grenzwertkommission hat bislang gerade keinen konkreten neuen Grenzwert vorgeschlagen. Dieser Grenzwert darf nicht zu hoch sein, um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden. Es darf aber auch nicht zu der Situation kommen, dass nach einer Legalisierung all diejenigen, die einen Führerschein haben, sich in das Risiko begeben, womöglich grundlos ihren Führerschein zu verlieren. Im Übrigen darf ich auf die weiteren Ausführungen von Bundesminister Dr. Wissing verweisen. 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marco Buschmann MdB

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