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Marco Buschmann
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Frage von Andreas S. •

Sehr geehrter Dr. Buschmann, ich habe soeben von dem Gesetzentwurf zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts gehört.

Bei mir selbst wurde eine Einbennung vorgenommen, die ich jetzt als verheirateter Familienvater doch lieber aufheben wollen würde. Könnte also dann meine ganze Familie meinen eigentlichen Familiennamen tragen können? Das wäre ja mehr als großartig.
Besten Dank und mit freundlichen Grüßen
A. Schy

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Für uns Freie Demokraten ist klar: Das deutsche Namensrecht ist hoffnungslos veraltet. Es ist so flexibel wie Beton und so modern wie ein Kohleofen - und deshalb wird es Zeit, dieses Recht zu ändern! Das Bundesministerium der Justiz hat daher den Referentenentwurf für ein neues bürgerlich-rechtliches Namensrecht veröffentlicht. 

Damit geben wir Ehepartnern mehr Wahlfreiheit, zum Beispiel einen gemeinsamen Doppelnamen als echten Familiennamen zu tragen. Auch Scheidungskindern machen wir es einfacher, ihren Nachnamen zu ändern. Zudem wird auch die Rückbenennung erleichtert. Die genauen Details zu den Gestaltungsmöglichkeiten und dem Verfahren finden Sie auf der Informationsseite des BMJ (https://www.bmj.de/DE/Themen/FamilieUndPartnerschaft/Namensrecht/Namensrecht_node.html). 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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