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Marco Buschmann
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Frage von Felix J. •

Sehr geehrter Buschmann, wie werden Nichtkiffer zukünftig vor Kiffern geschützt? Und wie ist die Haftung bei unfreiwilligen Rausch?

Da selbst bei Tabak der Nichtraucherschutz weder konsequent umgesetzt wird, noch wirklich vorhanden ist, wie ich als Nichtraucher regelmäßig erlebe, würde ich gerne wissen, wie Sie Menschen, die nicht kiffen wollen schützen wollen. Schließlich ist Gras nochmal härter als Tabak.

Außerdem, wie ist die Haftung, wenn jemand unfreiwillig passiv berauscht wird und dann evtl. einen Verkehrsunfall baut?
Z.B. Ein Busfahrer wartet an der Haltestelle auf den Bus um den vorherigen Fahrer abzulösen.
Neben ihm kiffen mehrere Studenten und er wird passiv berauscht.
Darf er dann arbeiten?
Wenn nein, wer bezahlt dem Busfahrer und dem Unternehmen den Ausfall?
Wenn ja, was ist, wenn der Busfahrer ein Unfall mit Personenschaden oder sogar Todesfolge baut?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr J.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Eine rein repressive Drogenpolitik ist gescheitert. Deswegen leiten wir als Fortschrittskoalition einen drogenpolitischen Paradigmenwechsel ein. Am 26. Oktober hat das Bundeskabinett ein Eckpunktepapier beschlossen. Das bedeutet bessere Produktqualität und damit Gesundheitsschutz sowie Entlastung unserer Strafverfolger, damit sie sich auf wichtigeres konzentrieren können. 

Das Bundesnichtraucherschutzgesetz wird um den Passus ergänzt, dass die Regelungen auch gelten, wenn Produkte in Verbindung mit Cannabis geraucht werden; ein darüber hinaus gehender Nichtraucherschutz entsprechend der Regelungen für Tabak muss sichergestellt sein.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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