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Marco Buschmann
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Frage von Christian M. •

Schon seit langem sagen Sie, das zeitnah ein Entwurf zur Namensrechtsreform vorgelegt werden wird, doch fehlt dieser bisher. Was bedeutet für Sie "zeitnah"?

Sehr geehrter Herr Buschmann,
es häufen sich hier die Fragen zur Reform des Namensrechts, was einen eindeutigen Handlungsbedarf aufzeigt. Auch ich bin persönlich betroffen und hoffe, dass meine Frau und ich noch vor Geburt unseres ersten Kindes diesen Sommer einen gemeinsamen Doppelnamen wählen können.
Bereits seit einiger Zeit antworten Sie auf solche und ähnliche Anfragen, dass das Bundesministerium der Justiz zeitnah einen Entwurf vorlegen werde, der diesem Anliegen Rechnung tragen und die Schilderungen von Betroffenen einbeziehen werde. Bisher ist mir ein solcher Entwurf nicht bekannt.
Was bedeutet für Sie die Formulierung "zeitnah" und wie lange glauben Sie müssen Betroffene noch auf die langersehnte Reform warten, die von vielen Parteien schon vor der aktuellen Legislaturperiode gefordert wurde?
Mit freundlichen Grüßen
Christian M.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Für uns Freie Demokraten ist klar: Das deutsche Namensrecht ist nicht mehr zeitgemäß.

Wir setzen uns für mehr Gestaltungsspielraum und Wahlfreiheit ein und trauen es den Menschen zu, die für sie passende Lösung selbst zu finden. Bürokratische, langwierige Verfahren sollen der Vergangenheit angehören.

Das Namensrecht soll daher modernisiert werden und die Funktion des Namens als Ausdruck individueller Identität stärker betonen. Zu Details des Vorschlags kann ich an dieser Stelle noch keine verbindliche Aussage treffen.  Das Bundesministerium der Justiz wird zeitnah einen Entwurf vorlegen, der diesem Anliegen Rechnung tragen und die Schilderungen von Betroffenen einbeziehen wird.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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