Reform Namensrecht
Sehr geehrter Herr Minister,
das Namensrecht wird reformiert. Sehr gut.
In einem Eckpunktepapier des Expertengremiums zur Novellierung des Namensrecht stand auch folgender Vorschlag:
"Die namensrechtlichen Regelungen sollen in einem Gesetz zusammengefasst und gleichzeitig die unterschiedlichen Zuständigkeiten bei einer Behörde zusammengeführt werden. Bisher finden sich namensrechtliche Regelungen in verschiedenen Gesetzen. Die Zuständigkeit für namensrechtliche Fragen ist zwischen dem Standesamt und Verwaltungsbehörden geteilt."
Ist eine Zusammenführung weiterhin angedacht, oder werden die Strukturen/Zuständigkeiten doch nicht verändert? Hierzu hört man gar nichts mehr.
Vielen Dank für Ihre Antwort
Sehr geehrte Frau K.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Für uns Freie Demokraten ist klar: Das deutsche Namensrecht ist hoffnungslos veraltet. Es ist so flexibel wie Beton und so modern wie ein Kohleofen - und deshalb wird es Zeit, dieses Recht zu ändern! Das Bundesministerium der Justiz hat daher den Referentenentwurf für ein neues bürgerlich-rechtliches Namensrecht veröffentlicht.
Weiterhin gilt: Wir Freie Demokraten wollen das Namensrecht umfassend reformieren und die individuelle Wahlfreiheit stärken. Das für öffentlich-rechtliche Namensänderungen zuständige Bundesministerium des Innern wird hierzu ebenfalls in dieser Legislatur Reformvorschläge vorlegen, welche die Lage von Betroffenen einbeziehen wird. Zum Inhalt dieser Reformen wird sich das Bundesministerium des Innern zu gegebener Zeit äußern.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB