Plant das BMF die FÄ anzuweisen, in Bindingsteuerfällen AdV inkl. der Erstattung von beim Broker zu viel gezahlter KapESt, in hinblick auf den neuen Beschluss des BFH, zu gewähren?
Quelle BFH-Beschluss:
https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202410113/
Wann kommt der Beschluss ins Bundessteuerblatt II, dass die Finanzämter endlich AdV inkl. Erstattungen für die derzeitigen Gläubiger gewähren können? Bisher ist der Beschluss noch nicht gelistet.
Sehr geehrter Herr R.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte gemäß § 20 Abs. 6 S. 5 EStG gilt aktuell in der Fassung des Jahressteuergesetzes von 2020. Mit Beschluss vom 17.11.2020 (Az. VIII R 11/18) hat der Bundesfinanzhof (BFH) dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage vorgelegt, ob die Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste im Einklang mit der Verfassung steht. Jüngst hat der BFH besagte Regelung in einem Beschluss für unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG, dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz, erklärt (BFH, Beschl. v. 7.6.2024 – VIII B 113/23 [AdV]).
Die Aktualisierung der Liste der allgemein durch die Finanzbehörden anzuwendenden BFH-Entscheidungen im Bundessteuerblatt Teil II erfolgt durch die Finanzverwaltung.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB