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Marco Buschmann
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Frage von Michael P. •

Planen Sie mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz die Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften auch rückwirkend für 2021/22 abzuschaffen?

Sehr geehrter Herr Bundesminister Dr. Buschmann,

in Ihrem mit BM Lindner vorgestellten Eckpunktepapier zum "Zukunftsfinanzierungsgesetz" haben Sie die Abschaffung der unterjährigen Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften (§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG) angekündigt, die Sie bereits in der vergangenen Legislaturperiode als verfassungswidrig kritisiert haben. Ihr Änderungsantrag (BT-Drs.19/25277) im Gesetzgebungsverfahren blieb ohne Erfolg.

Daher frage ich Sie, ob Sie die Aufhebung der Verlustverrechnungsbeschränkung

- konsequenterweise bereits rückwirkend für die Fiskaljahre 2021 und 2022 planen, oder

- nur für die Zukunft beabsichtigen und es dann dem BMF überlassen, die Steuerfestsetzung bei Anhängigkeit eines entsprechenden Verfahrens für die zurückliegenden Jahre nur gem. § 165 Absatz 1 AO auszusetzen (Vorläufigkeitsvermerk), was mit einer langjährigen Rechtsunsicherheit für Betroffene einherginge.

Besten Dank für Ihre Antwort

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr P.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Als Freien Demokraten und als Fortschrittskoalition ist es uns wichtig, attraktive Rahmenbedingungen für die Vermögensbildung der Bevölkerung, insbesondere die Altersversorgung, zu schaffen. Daher haben Bundesfinanzminister Christian Lindner und ich zusammen bereits letztes Jahr Eckpunkte für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz vorgelegt. Damit wollen wir den Kapitalmarkt in Deutschland attraktiver machen und stärken. 

Daher werden wir die steuer- und finanzrechtliche Regulierung einer Prüfung unterziehen und hier Modernisierungen beschließen. Zu genauen Details des Zukunftsfinanzierungsgesetzes kann ich mich an dieser Stelle noch nicht äußern. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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