Frage von Sebastian N. • 24.08.2023
Neues SGBB
Sehr geehrter Herr Buschmann,
Das neue Selbstbestimmungsgesetz soll verabschiedet werden. Ich bin davon betroffen.
Kann ich bei der Änderung des Geschlechtseintrags zu divers meinen Vornamen (Sebastian) behalten?
Antwort von Marco Buschmann FDP • 11.03.2024
Sehr geehrter Herr N.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz soll die Änderung des Geschlechtseintrages durch eine Erklärung mit Eigenversicherung gegenüber dem Standesamt möglich werden. Mit der Anpassung des Geschlechtseintrages kann eine Änderung der Vornamen einhergehen, der bisherige Vorname kann jedoch auch beibehalten werden. Ein Zwang zur Anpassung der Vornamen besteht folglich nicht.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB