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Marco Buschmann
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Frage von Wolfgang D. •

Müssen Banken sich an Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) halten, z.B. an BMF-Schreiben? Sind Banken gezwungen sich an BMF-Vorgaben zu halten?

Sehr geehrter Herr Dr. Buschmann,

meine Bank hat sich an "Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen" (BMF-Schreiben) orientiert und folglich eine Vielzahl von Buchungen durchgeführt, die unzutreffend sind.

Wie Ihnen sicherlich bekannt, wurden BMF-Vorgaben zuhauf vom Bundesfinanzhof (BFH) verworfen.

Hier nur einige Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) zu verworfenen BMF-Schreiben:

BFH VIII R 10/13 - BFH VIII R 9/19 - BFH VIII R 28/19 - BFH VIII R 6/20 - BFH VIII R 19/20 - BFH VIII R 27/20 - BFH VIII R 15/20 - BFH VIII R 7/20

Meine Frage an Sie, sehr geehrter Herr Dr. Buschmann:

Ist meine Bank gezwungen sich an BMF-Schreiben zu halten?

Oder binden BMF-Schreiben nur die Landesfinanzbehörden.

Nicht dagegen Steuerpflichtige und Banken?

Mit freundlichen Grüßen

Marco W.

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Sehr geehrter Herr W.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Bundesministerium der Finanzen führt auf seiner Homepage aus: BMF-Schreiben stellen allgemeine Weisungen im Sinne der Artikel 108 Abs. 3 Satz 2, 85 Abs. 3 Grundgesetz (GG) dar, die - wie allgemeine Verwaltungsvorschriften nach Artikel 108 Abs. 7 GG - der Vollzugsgleichheit im Bereich der von den Ländern im Auftrag des Bundes verwalteten Steuern dienen.

Als Verwaltungsanweisungen dienen BMF-Schreiben der Auslegung und Anwendung der Steuergesetze des Bundes und sind entsprechend von der Steuerverwaltung im Vollzug dieser Gesetze zu beachten. Sie können keine Gesetze ändern oder „schaffen“, sondern legen die geltenden Gesetze nur aus.

BMF-Schreiben binden daher auch nur die Landesfinanzbehörden, nicht dagegen die Steuerpflichtigen und Gerichte. Mit der Veröffentlichung eines BMF-Schreibens im Bundessteuerblatt (BStBl) Teil I (siehe auch: www.bstbl.de) werden zugleich die Steuerpflichtigen und ihre Berater darüber informiert, dass die Finanzverwaltung sich durch die in einem BMF-Schreiben enthaltene Verwaltungsanweisung selbst gebunden hat. Die Steuerpflichtigen und ihre Berater orientieren sich an den BMF-Schreiben, weil sie so die Verwaltungsauffassung erkennen und sich mit ihr ggf. kritisch auseinandersetzen können.

Die vollständigen Erläuterungen können Sie hier nachlesen: bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Glossareintraege/B/018_BMF-Schreiben.html?view=renderHelp&nn=e537fc8c-9e05-4840-90c8-53f93fac9cf8. Im Übrigen ist die Frage der Bindungswirkung von amtlichen Schreiben eine Frage der unabhängigen Finanzgerichte.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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