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Marco Buschmann
FDP
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Frage von Hendrik M. •

Möchten Sie den Paragraph 108e, der im Koalitionsvertrag vereinbart wurde endlich mal anfassen, oder warten Sie erstmal auf die EU?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr M.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der derzeitig lückenhafte Straftatbestand in § 108e StGB soll künftig um einen neuen Straftatbestand in § 108f StGB ergänzt werden.

Nach § 108f StGB soll nicht nur der unzulässige Einflusshandel durch Mandatsträger "bei Wahrnehmung des Mandats" strafbar sein, sondern auch unter Strafe gestellt werden, wenn dieser auf eine Interessenwahrnehmung außerhalb der Mandatswahrnehmung abzielt. Die Neuregelung soll gerade dieses ebenfalls strafwürdige Verhalten erfassen und damit auch zur Erreichung des in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen festgelegten Nachhaltigkeitsziels der Bekämpfung von Korruption in allen Formen beitragen.

Einen entsprechenden Gesetzesentwurf haben wir gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern am 20.02.2024 vorgelegt.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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