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Marco Buschmann
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Frage von Evgenii V. •

Moderne Namensrecht - wird es möglich eine Nachname nehmen, welche meine Uroma getragen haben?

Sehr geehrter Herr Buschmann, wird es möglich eine Nachname nehmen, welche meine Uroma getragen haben? Vielen Dank.

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Sehr geehrter Herr V.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Am 12. April 2024 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen. Das neue Namensrecht schafft neue Freiheiten. 

Gemäß § 1617i BGB kann jede volljährige Person den Geburtsnamen, den sie als Minderjährige erworben hat, einmalig neu bestimmen. Dies ist z. B. möglich, wenn die volljährige Person den Familiennamen nur eines Elternteils als Geburtsnamen erhalten hat, indem sie 
a) diesen durch den Familiennamen des anderen Elternteils ersetzt oder
b) diesem den Familiennamen des anderen Elternteils voranstellt oder anfügt.

Ob es nach neuer Rechtslage denkbar ist, den Nachnamen einer etwaigen Uroma annehmen zu können, hängt somit wiederum maßgebend vom Familiennamen des "anderen Elternteils" ab.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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