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Marco Buschmann
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Frage von Mark B. •

Mit der Bitte um ganz konkrete Antwort zum Inhalt der Frage. Es geht nicht um den Unterhalt, sondern um die aktive Verhinderung des Wechselmodells. Wie wollen Sie erfundene Konflikte verhindern?

Wenn ein Elternteil das Wechsemodell ablehnt und die Anweisung des Familiengericht des Wechselmodels verhindern möchte, dann gibt es dafür einen allgemein bekannten Weg, der so auch nachgelesen werden kann. Das Elternteil kann die Kommunikation der beiden Eltern sobotieren und so Konflikte kreieren / erfinden. Dazu alles was nur irgendwie möglich ist verweigern und sonst wie sobotieren. Durch diese Kreation von "Konflikten" verhindert das eine Elternteil das Wechselmodell, weil es das Wechselmodell nicht will.

Da kann das andere Eltermteil machen die beweisen wie es nur möchte, da kann das kleine Kind für das Wechselmodell sich aussprechen, die Gericht glauben immer wieder die erfundenen Konflikte.

Dies ist Realität und kann so nachgelesen werden. Siehe auch der Beitrag von Timo G. vom 10.7.24

Wie wollen Sie dies verhindern?

Defacto kann ein Elternteil das Wechselmodell so ganz einfach verhindern. Das widerspricht dem Rechtsgedanken in dieser Sache.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Wir haben im Familienrecht einen Reformstau. Denn die Gesellschaft hat sich verändert, das Recht aber nicht. Das wollen wir insbesondere mit den geplanten Reformen des Sorge- und Abstammungsrechts als auch des Unterhaltsrechts ändern.

Auch beim Sorgerecht ist der oberste Maßstab das Kindeswohl. Kinder profitieren oft davon, wenn sich beide Eltern in der Betreuung engagieren. Deshalb ist es richtig, die partnerschaftliche Betreuung in Trennungsfamilien zu fördern. Im strittigen Einzelfall kann aber nur das Gericht entscheiden. Die Gerichte müssen dabei alle Aspekte mit einbeziehen. Das umfasst auch die professionelle Einschätzung von Sachverständigen. 

Als Freie Demokraten setzen wir uns dafür ein, dass bei Konflikten frühzeitig Mediatoren eingebunden werden, damit Kommunikationsprobleme schneller erkannt und gelöst werden können, bevor sie eskalieren. Dies fördert eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Eltern und dient dem Kindeswohl.

Die Reform des Kindschaftsrechts sieht zudem vor, dass Kinder ab dem 14. Lebensjahr eine stärkere Mitentscheidungsbefugnis im Sorge- und Umgangsrecht haben. Darüber hinaus soll der unbestimmte Begriff des Kindeswohls im Gesetz näher beschrieben werden, um verlässlichere Entscheidungen treffen zu können. 

Alle diese Maßnahmen zielen darauf ab, das Kindeswohl noch mehr in den Vordergrund zu rücken. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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