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Marco Buschmann
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Frage von Rüdiger M. •

Minister und/oder Abgeordneter?

Guten Tag Herr Buschmannm

entspricht es den Tatsachen, dass Sie gleichzeitig Bundesminister und Bundestagsabgeordneter sind?

Wenn ja:

wie wird hier dem hoch gepriesenen Prinzip der Gewaltenteilung in einem Rechtsstaat Rechnung getragen, wenn der zu kontrollierende Minister sich selbst als Abgeordneter kontrolliert?

wie hoch ist Ihre wöchentliche Arbeitsbelastung als Minister/Abgeordneter under dem Aspekt, dass die fürstliche Alimentierung der Abgeordneten im BT immer wieder mit der hohen zeitlichen Belastung von 60 Stunden und mehr in der Woche begründet wird?

Mit freundlichen Grüßen

R. M.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr M.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

In der Regel sind die Mitglieder der Bundesregierung zugleich auch Mitglieder des Deutschen Bundestages. Das ist langjährige Staatspraxis und Teil der europäischen politischen Tradition.

Eine Bestimmung, die dieses vorschreibt, einschränkt oder ausschließlich, existiert nicht. Dabei besteht kein Widerspruch zum Prinzip der Gewaltenteilung. Wichtige Aufgaben des Bundestages als oberstes Gesetzgebungsorgan - etwa Kontrolle und Einflussnahme - können gerade dadurch gestärkt werden, dass einzelne Abgeordnete zugleich auch Regierungsmitglieder sind. Denn dadurch wird eine Möglichkeit der unmittelbaren Einwirkung auf die Exekutive geschaffen.

Die Trennung von Ministeramt und Abgeordnetenmandat ist zudem eher ein kennzeichnendes Merkmal von Präsidialsystemen. Im Gegensatz dazu ist Deutschland ein parlamentarisches Regierungssystem. Das heißt: Die Bundesregierung wird vom Parlament gewählt und ist von seinem Vertrauen abhängig.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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