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Marco Buschmann
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Frage von Bernadette S. •

Mein Mann ist Krankengeldbezieher und sein Arbeitgeber hat im Bezugszeitraum den Betrieb zum 31 03 2022 eingestellt. Wie kann er die Energiepauschale erhalten?

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Sehr geehrte Frau S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Angriff auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft. Die stark gestiegenen Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität sind für viele Bürgerinnen und Bürger und Betriebe zu einer großen Belastung geworden.

Deswegen haben wir als Fortschrittskoalition zwei Entlastungspakete mit einem Gesamtvolumen von 37 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Ein Baustein unter vielen ist die Energiepreispauschale. Dadurch erhalten alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen einen Einmalbetrag in Höhe von 300 Euro. Dabei reicht es aus, wenn für einen Tag im Jahr 2022 diese Bezugsvoraussetzungen vorgelegen haben. Entscheidend ist damit der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Für eine verbindliche Klärung aller Umstände Ihres Falles und der Auszahlungsmodalitäten empfiehlt sich eine Nachfrage bei der für Sie zuständigen Arbeitsagentur.

Die Bundesregierung lässt die Bürgerinnen und Bürger mit den stark steigenden Preisen nicht allein. Mit unseren Maßnahmen federn wir Härten gezielt ab und entlasten dort wo es nötig ist.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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