Lieber Herr Buschmann, wie kann es sein, dass Personen und Unternehmen, die durch ihr Handeln die Gesundheit ihrer Mitmenschen schädigen und Flora und Fauna schädigen nicht wirksamer bestraft werden?
Sehr geehrter Herr N.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDG) sind Richtschnur unserer Politik. Der Schutz von Umwelt und Natur ist daher essenzieller Bestandteil unseres politischen Handelns als Bundesregierung.
In Deutschland existieren vielfältige Sanktionsmechanismen zur Bekämpfung umweltschädlichen Verhaltens. So drohen Unternehmen Bußgelder oder je nach Branche eine Betriebsuntersagung oder der Verlust öffentlicher Aufträge, für die hohe Umweltschutzstandards einzuhalten sind. Im Strafgesetzbuch stellt ein eigener Abschnitt zahlreiche typische Fälle von Umweltverschmutzung wie die Verunreinigung von Boden, Luft und Gewässern unter Strafe. Damit machen sich auch Mitarbeiter und Unternehmensführungen persönlich strafbar, wenn es zu Umweltkriminalität kommt.
Umweltverschmutzung und Umweltkriminalität hat häufig grenzüberschreitende Auswirkungen. Daher setzen wir uns insbesondere dafür ein, dass in unseren Partnerländern etwa beim Abschluss von Freihandelsabkommen verbindliche Verpflichtungen zum Umweltschutz festgehalten werden. Auch auf Ebene der Europäischen Union setzen wir uns für eine Harmonisierung hoher Umweltschutzstandards ein.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB