Lieber Herr Buschmann, können Sie mittlerweile schon genauere Aussagen dazu treffen, wann die Reform des Abstammungsrecht durchgesetzt werden kann?
Es war die Rede von Herbst 2023? Kann dieser Zeitraum eingehalten werden?
Vielen Dank für Ihre Zeit. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Sehr geehrte Frau. B.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Rechtspolitik ist immer auch Gesellschaftspolitik. Daher haben wir als Fortschrittskoalition eine Modernisierung des Familienrechts zu unseren Prioritäten erklärt. Als Bundesjustizminister habe ich bereits deutlich gemacht, dass auch die Modernisierung des Abstammungsrechts dazugehören wird.
Wir haben im Koalitionsvertrag insgesamt vier Projekte hinterlegt, wie wir das Abstammungsrecht reformieren wollen. Wir haben uns aber in der Koalition gemeinsam entschieden, diese Reformen gleichzeitig anzugehen. Damit tragen wir auch den Wünschen der Verbände Rechnung. Zudem soll nicht der Eindruck entstehen, es gebe Fallgruppen erster, zweiter oder dritter Klasse, weswegen wir jetzt ein großes Reformprojekt machen.
Die aufwändige Stiefkindadoption soll entfallen, wenn ein Kind in eine Ehe hineingeboren wird. So wie schon heute der Ehemann der Mutter kraft Gesetzes Vater wird, soll auch die Ehefrau der Mutter kraft Gesetzes Mutter werden können.
Wir werden in diesem Jahr dazu Vorschläge machen, das weitere Verfahren wird dann in der Hoheit des Deutschen Bundestages liegen. Die Reform ist mir auch persönlich ein Herzensanliegen, weil das Recht auf der Höhe der Zeit sein muss.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB