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Marco Buschmann
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Frage von Ronny S. •

Leistet die Bundesregierung Beihilfe bezüglich völkerrechtswidrige Drohnenmorde?

Herr Buschmann,
laut Nato-Truppenstatut gilt selbst auf dem Stützpunkt Ramstein deutsches Recht, ist das korrekt? Sie und auch der Rest der Regierung wissen, durch die Datenweiterleitung über Ramstein werden die Drohneneinsätze erst möglich. Da aber besagte Drohnenangriffe mehrheitlich Unschuldige ermorden, in Ländern, mit denen die USA nicht offiziell im Krieg stehen, müsste die Bundesregierung es nicht unterbinden jene Datenweiterleitung? Deutsches Recht verbietet den Mord an Unschuldigen, wenn also auf der zu verfügung gestellten Liegenschaft Ramstein ein Objekt sich befindet, welches Daten weiterleitet (Relaistation), womit es erst machbar wird, vermeintliche Kämpfer aber mehrheitlich Unschuldige zu töten, müsste die Bundesregierung dies nicht unterbinden? Warum lassen sie es zu, dass so was über deutschen Boden gehen kann?

Seit Drohnendaten über deutsches Gebiet laufen, ist die Bundesregierung beteiligt an illegalen Tötungen, dies ist leider ein Fakt, nicht wahr?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bei der Air Base Ramstein handelt es sich um einen Militärflugplatz in Rheinland-Pfalz, der von den US-Streitkräften auf der Grundlage des Vertrags vom 23.10.1954 über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland, des Nato-Truppenstatuts vom 19.6.1951 sowie des Zusatzabkommens zum Nato-Truppenstatut vom 3.8.1959 genutzt wird.

Die US-Streitkräfte führen bewaffnete Drohneneinsätze durch. Ob diese Einsätze mit dem Völkerrecht vereinbar sind, kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern hängt von ihrer genauen Ausgestaltung ab. Die Abgrenzung zwischen Zivilisten und Mitgliedern einer nichtstaatlichen Konfliktpartei (z.B. des sog. Islamischen Staates oder anderer Terrororganisationen) fällt häufig schwer und muss im Einzelfall entschieden werden. Zudem ist innerhalb der Völkerrechtsgemeinschaft generell noch nicht geklärt, wie mit dem Phänomen terroristischer Kämpfer umzugehen ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat daher nicht die Völkerrechtswidrigkeit festgestellt, sondern betont, dass die Bundesregierung innerhalb der Bandbreite der vertretbaren Rechtsauffassungen über einen Einschätzungsspielraum verfügt. 

Zudem hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Bundesregierung - und damit die Bundesrepublik - durch ihre Konsultationen mit der Regierung der Vereinigten Staaten und der Einholung einer Zusicherung der USA, deutsches Recht zu achten, ihren grundrechtlichen Pflichten genügt hat. Daher hat es eine Klage gegen die Bundesrepublik in Bezug auf die Nutzung der Air Base Ramstein für Drohneneinsätze abgewiesen (BVerwG 6 C 7.19 - Urteil vom 25. November 2020). 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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