Kontext Selbstbestimmungsgesetz: Würden Sie bitte definieren, was das Bundesjustizministerium unter den Begriffen „männlich“/"männliches Geschlecht" und „weiblich“/"weibliches Geschlecht" versteht.
Sehr geehrter Herr Minister Buschmann,
Am 14.07 hatte ich Sie hier auf dieser Plattform präzise gebeten zu erläutern, was Sie als Justizminster unter den zivilrechtlich relevanten Begriffen "männlich" bzw "männliches Geschlecht" und " weiblich" bzw "weibliches Geschlecht" verstehen.
Leider war Ihre Antwort ausweichend oder bestand aus unspezifischen Textbausteinen, so dass die Frage unbeantwortet bliebt. Sie werden es daher sicher verstehen, wenn ich die Frage erneut stelle:
Würden Sie bitte definieren, was das Bundesjustizministerium unter den Begriffen „männlich“ bzw männliches Geschlecht" und „weiblich“ bzw "weibliches Geschlecht" versteht. Gerne können Sie zusätzlich auch noch "diverses Geschlecht" erklären.
Falls sich die genannten Begriffe nicht definieren lassen, folglich also sinnfrei sind, würden Sie dann bitte erklären, warum diese von staatlicher Seite überhaupt noch erfasst bzw. verwendet werden.
Mit freundlichen Grüßen
J. D. Z.
Sehr geehrter Herr Z.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Geschlecht ist, worauf Sie zutreffend verweisen, in verschiedenen Bereichen ein rechtlich relevanter Begriff. Das geltende Personenstandsrecht sieht daher die Erfassung des Geschlechts als Merkmal vor.
Wie ich bereits auf Ihre Frage vom 14.7.2022 ausgeführt habe, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Zuordnung eines Menschen zu einem Geschlecht nicht allein nach seinen physischen Geschlechtsmerkmalen beurteilt werden kann, sondern wesentlich auch von seiner psychischen Konstitution und seiner nachhaltig selbst empfundenen Geschlechtlichkeit abhängt.
Daraufhin hat der Gesetzgeber bereits durch Änderungen des Personenstandsgesetzes einen dritten Geschlechtseintrag ermöglicht. Das geltende Gesetzesrecht trägt diesem Selbstbestimmungsrecht gleichwohl bislang nicht hinreichend Rechnung. Für Personen, die sich nicht mit ihrem angeborenen Geschlecht identifizieren, gibt es nach wie vor hohe Hürden für die Anerkennung ihrer geschlechtlichen Identität.
Deswegen haben wir uns als Fortschrittskoalition darauf verständigt, das Transsexuellengesetz abzuschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Zu den Kernelementen des Selbstbestimmungsgesetzes gehört ein Verfahren beim Standesamt, das Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft möglich macht.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB