Kommt die Reform des Unterhaltsrechts zum 01.01.2025?
Sehr geehrter Herr Buschmann,
Sie hatten bereits ausgeführt, dass die Gesetzesentwürfe u.a. auch für die Reform des Unterhaltsrechts bereits vorliegen. Sehen Sie es als wahrscheinlich an, dass in den verbleibenden Monaten des Kalenderjahres 2024 noch positiv darüber beschieden wird.
Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße,
Thomas H.
Sehr geehrter Herr H.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Klar ist: Im Familienrecht besteht Reformstau.
Deshalb wollen wir das Kindschafts-, Abstammungs- und Unterhaltsrecht modernisieren. Die Gesetzentwürfe, auch zum Unterhaltsrecht, sind fertig. Jetzt geht es darum, alle ins Boot zu holen.
Unsere Vorschläge sind zu 95 Prozent unstrittig. Klar ist auch, dass die Reform nur als Paket funktioniert. Denn die Gesetzentwürfe greifen ineinander. Ich arbeite daran, dass wir kurzfristig vorankommen. Die letzten fünf Prozent sollten wir jetzt einen, damit wir die Reformen in dieser Legislaturperiode noch abschließen können.
Im Unterhaltsrecht ist der Handlungsdruck aus meiner Sicht besonders groß. Das geltende Recht zementiert Ungerechtigkeiten: Ein Elternteil, der sein Kind an drei Tagen pro Woche betreut, muss mitunter genauso viel Unterhalt in Geld zahlen, wie ein Elternteil, der sein Kind nur jedes zweite Wochenende betreut. Das kann nicht so bleiben. Auch das Abstammungsrecht muss dringend reformiert werden. Wir müssen die Rechte von Kindern und auch die von leiblichen Vätern stärken.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB