Können Sie Ihr Versprechen aus dem Herbst 2021, daß alle grundrechtlichen Einschränkungen am 20.3.2022 wegfallen, garantieren?
Guten Tag, ein Link vom 30.10.2021mit Ihrer Aussage: „Es gibt ein absolutes Ende“ der Corona-Maßnahmen, sagt Marco Buschmann (FDP). Alle Corona-Regeln enden am 20. März 2022, sagt er auf einer Pressekonferenz.
https://www.bayreuther-tagblatt.de/nachrichten-meldungen-news/ende-aller-corona-regeln-in-deutschland-neue-regierung-nennt-datum-und-neuerungen/
Sehr geehrte Frau. S.
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die von Ihnen zitierte Aussage von mir stammt vom 27.10.2021 - einer Zeit vor der Ausbreitung der Delta-Welle und vor dem Entstehen der Omikron-Variante. Zum damaligen Zeitpunkt stellte auch die Ärzteschaft ein Ende aller Maßnahmen in Aussicht.
Deswegen wurde ein vorsichtiges Maßnahmen-Paket auf den Weg gebracht, das mit einer Sunset-Klausel, also einem Enddatum, versehen war. Dieses Gesetzespaket mit dem Enddatum 20.03.2022 habe ich auf der Pressekonferenz am 27.10.2021 vorgestellt. Dabei habe ich auch deutlich gemacht: Wenn sich die Lage verändert, müssen wir darauf reagieren. Denn Modellierungen sind in der Pandemie stets nur unter Vorbehalt zu betrachten.
Das heißt auch: Wenn die Lage kontrollierbarer wird, müssen freiheitseinschränkende Maßnahmen fallen. Deswegen war es auch ein Gebot des Rechtsstaats, die eingriffsintensiven Corona-Maßnahmen jetzt zurückzunehmen. Die Menschen in Deutschland haben die Corona-Maßnahmen seit mehr als zwei Jahren sehr gewissenhaft mitgetragen und umgesetzt. Da unser Gesundheitswesen glücklicherweise nicht überlastet ist, gibt es keine Grundlage mehr für tiefgreifende Freiheitseinschränkungen. Nicht die Freiheit muss begründet werden, sondern ihre Einschränkung.
Mit der Novelle des Infektionsschutzgesetzes tragen wir diesem Leitgedanken Rechnung. Nach zwei Jahren Pandemie setzen wir wieder auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Es steht jeder und jedem frei, sich über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus selbst zu schützen - beispielsweise durch das Tragen einer FFP2-Maske in Innenräumen.
Das heißt jedoch nicht, dass die Pandemie beendet ist. Deswegen gelten niedrigschwelle Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Gruppen fort. Mit der Hotspot-Regelung haben die Landesparlamente zudem einen Instrumentenkasten in der Hand, um notfalls handlungsfähig zu sein. Damit bringen wir Freiheit und Sicherheit bestmöglich in Einklang.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Position hiermit etwas näher bringen.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB