Frage von Christina W. • 25.03.2025
Können künftig auch Scheidungskinder den Namen der Mutter ( im selben Haushalt lebend) annehmen, deren Mutter zuvor während der Ehe ihren Geburtsnamen weitergeführt hatte?
Kinder in dieser Situation wären demnach dann den anderen Kindern gegenüber im Nachteil. Aufgrund der Entscheidung der Mutter ihren Namen während der Ehe weiterzuführen, hätten diese Kinder dann ja weniger Möglichkeiten, als Kinder, deren Mütter sich dem klassischen Tragen des Namens des Mannes gebäugt hätten...