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Marco Buschmann
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Frage von Reiner L. •

Kann man schon absehen, wann die neue Unterhaltsreform eintritt?

Sehr geehrter Herr Dr. Buschmann,

bereits im August 2023 wurde über eine wesentliche Änderung beim Unterhalt angekündigt, sofern sich der Umgangsberechtigte über ein erhöhtes Maß einbringt. Ich fand die Herangehensweise d.h. über die Anzahl der Übernachtungen zu gehen, sinnvoll. Ebenso würde ich es begrüßen, wenn nicht nur der Umgangsberechtigte für die Abholung (Hol- und Bringservice) aufkommen muss. Insbesondere dann, wenn der Elternteil mit dem höheren Betreuungsaufwand den neuen Lebensmittelpunkt bestimmt. Das müsste aus meiner Sicht gleichermaßen aufgeteilt werden.

Kann man schon absehen, wann die neue Unterhaltsreform eintritt? Es gibt ja aktuell bereits mehrere Gerichtsurteile, wo die Düsseldorfer Tabelle in einem reduzierten Umfang zur Anwendung gekommen ist d.h. man wurde hier bei einem erhöhten Betreuungsumfang in 1-2 niedrigere Klassen eingestuft. Mir ist bekannt, dass das Unterhaltsrecht sehr komplex ist.
Freundliche Grüße
Reiner L.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr L.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsrechts ist fertig. Wenn es nach mir gegangen wäre, dann hätten wir ihn schon der Öffentlichkeit vorgelegt. Es gab in der Koalition jedoch den Wunsch, dass wir die großen familienrechtlichen Reformvorhaben gemeinsam auf den Weg bringen: als Gesamtpaket zur Modernisierung des Familienrechts. Zu diesem Gesamtpaket gehören auch die Reform des Kindschaftsrechts und des Abstammungsrechts. 

Wir befinden uns auf der Zielgeraden. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir alle drei Entwürfe zeitnah präsentieren können. Auch werde ich mich dafür einsetzen, dass wir die Entwürfe zügig in den Bundestag bringen. Diese Regierung ist angetreten mit dem Ziel, unser Familienrecht endlich gerechter zu machen und es auf die Höhe der Zeit zu bringen. Dieses Ziel ist und bleibt richtig. Viele Familien in Deutschland warten auf die Reform des Familienrechts. 

Im Unterhaltsrecht ist der Handlungsdruck aus meiner Sicht besonders groß. Das geltende Recht zementiert Ungerechtigkeiten: Ein Elternteil, der sein Kind an drei Tagen pro Woche betreut, muss mitunter genauso viel Unterhalt in Geld zahlen, wie ein Elternteil, der sein Kind nur jedes zweite Wochenende betreut. Das kann nicht so bleiben. Auch das Abstammungsrecht muss dringend reformiert werden. Wir müssen die Rechte von Kindern und auch die von leiblichen Vätern stärken. Und wir müssen die Ungleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen und verschiedengeschlechtlichen Paaren abbauen. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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