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Frage von Reiner L. •

Kann man schon absehen, wann die neue Unterhaltsreform eintritt?

Sehr geehrter Herr Dr. Buschmann,

bereits im August 2023 wurde über eine wesentliche Änderung beim Unterhalt angekündigt, sofern sich der Umgangsberechtigte über ein erhöhtes Maß einbringt. Ich fand die Herangehensweise d.h. über die Anzahl der Übernachtungen zu gehen, sinnvoll. Ebenso würde ich es begrüßen, wenn nicht nur der Umgangsberechtigte für die Abholung (Hol- und Bringservice) aufkommen muss. Insbesondere dann, wenn der Elternteil mit dem höheren Betreuungsaufwand den neuen Lebensmittelpunkt bestimmt. Das müsste aus meiner Sicht gleichermaßen aufgeteilt werden.

Kann man schon absehen, wann die neue Unterhaltsreform eintritt? Es gibt ja aktuell bereits mehrere Gerichtsurteile, wo die Düsseldorfer Tabelle in einem reduzierten Umfang zur Anwendung gekommen ist d.h. man wurde hier bei einem erhöhten Betreuungsumfang in 1-2 niedrigere Klassen eingestuft. Mir ist bekannt, dass das Unterhaltsrecht sehr komplex ist.
Freundliche Grüße
Reiner L.

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