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Frage von Gerhard G. •

Kann jede Stiftung nach Lust und Laune, bzw. nach Vorgabe des Ministeriums BMFSFJ Daten sammeln? Steht das nicht im Widerspruch zum BDSG - Daten sind beim Betroffenen zu erheben?

Sehr geehrter Herr Bundesjustizminister Marco Buschmann,

ich habe immer gedacht die Aufnahme von Strafdaten gehört zum Zuständigkeitsbereich der Polizei und Kriminalämter.

Hat sich hier etwas grundsätzlich geändert - oder wurde ein Aufgabenbereich ausgelagert?

Wie kann es sein, dass die Amadeu Antonio Stiftung sich dieses Problems annimmt?

Das Internet schreibt hierzu:

01.02.2023 11:03 Uhr
Sexistische Anfeindung, Kampagnen gegen Gleichstellung, frauenfeindliche Übergriffe - eine Meldestelle nimmt antifeministische Vorfälle auf, unabhängig davon, ob sie strafbar sind.

Als Gründungskurator nennt das Internet BMEL-Minister Cem Özdemir. Kann und darf sich jeder seinen eigenen Überwachungsapparat aufbauen?

Wie ist in diesem Fall eine Denunzierung und der Daten-Missbrauch ausgeschlossen?

Ist die Unschuldsvermutung aufgehoben?

Wie ist die Datensicherheit gewährleiste?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Eine Meldestelle ist eine Stelle, an die sich Betroffene wenden können, um Vorfälle zu melden, die aus ihrer Sicht meldenswert sind. Die Amadeu-Antonio-Stiftung richtet eine solche Meldestelle für antifeministische Vorfälle ein. 

Bei dieser Meldestelle handelt es sich nicht um eine Stelle zur Verfolgung von Straftaten. Die Strafbarkeit der Meldungen ist gerade nicht vorausgesetzt. Insofern liegt auch keine Kollision mit der hoheitlichen Aufgabenerfüllung durch Polizei und Staatsanwaltschaften vor. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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