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Frage von Nathan M. •

Kann die Fortschreibung der Geburtsdokumentation minderjähriger Kinder bei Namensänderung der Eltern Berücksichtigung finden?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

nach Änderung des Vornamens eines Elternteils minderjähriger Kinder erfolgt keine Änderung der entsprechenden Angabe in der Geburtsurkunde der Kinder. Eine Fortschreibung soll auf den Dokumenten der (minderjährigen) Kinder nicht erfolgen, da der Verwaltungsaufwand zu hoch sei. Bei Vorlage der Geburtsurkunde in der Schule oder anderen Ortes folgen zwangsläufig Nachfragen nach dem (nicht mehr erkennbaren) leiblichen Elternteil. Gleiches gilt für Änderungen aus Gründen der Geschlechtsidentität. Hier sei eine Fortschreibung der Dokumente der Kinder in Planung. Warum erfolgt keine Berücksichtigung bei öffentlich-rechtl. Namensänderung? Hier wird eine Offenbarung der Gründe der Namensänderung mittelbar verlangt, wenn der Wechsel des Vornamens beispielsweise aus erkennbar rel. Gründen erfolgte. (vgl. Klaus-Dieter zu Mohammed, o.ä.).
Kann die Fortschreibung der Geburtsdokumentation minderjähriger Kinder bei Namensänderung der Eltern Berücksichtigung finden?

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Sehr geehrter Herr M.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Für uns Freie Demokraten ist klar: Das deutsche Namensrecht ist nicht mehr zeitgemäß.

Wir setzen uns für mehr Gestaltungsspielraum und Wahlfreiheit ein und trauen es den Menschen zu, die für sie passende Lösung selbst zu finden. Bürokratische, langwierige Verfahren sollen der Vergangenheit angehören.

Das Namensrecht soll daher modernisiert werden und die Funktion des Namens als Ausdruck individueller Identität stärker betonen.  Zu Details des Vorschlags kann ich an dieser Stelle noch keine verbindliche Aussage treffen. Dies gilt auch für die von Ihnen aufgeworfenen Folgefragen für die Geburtsdokumentation minderjähriger Kinder bei Namensänderung der Eltern. Das Bundesministerium der Justiz wird zeitnah einen Entwurf vorlegen, der diesem Anliegen Rechnung tragen und die Schilderungen von Betroffenen einbeziehen wird.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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