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Marco Buschmann
FDP
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Frage von Kerstin H. •

Kann der neue Pandemievertrag der WHO deutsches Recht aushebeln? Also WHO-Recht vor Länderrechten und Grundgesetz?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

ist es richtig, dass der WHO Pandemievertrag vorsieht, im Falle einer durch die WHO festgestellten Pandemie, die Länderrechte einzuschränken und somit auch Grundrechte?

Werden bei der WHO alle Wissenschaftler gehört werden? Einige Wissenschaftler, die in der Corona -Pandemie nicht gehört wurden bzw. diskreditiert wurden, hatten mit einigen Befürchtungen ja wohl leider Recht.

Ich sehe darin eher eine Gefahr, als eine Hilfe.

Die WHO ist eine von Spenden abhängige Organisation, deren Organe nicht demokratisch gewählt wurden. Wäre es denkbar, dass diejenigen, die am meisten Spenden, auch am meisten zu sagen haben könnten? Könnte es möglich sein, dass somit Interessen einzelner auf die ganze Welt ausgerollt werden?
Vielen herzlichen Dank für Ihre Einschätzung.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau H.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Neben der Aufbereitung der Corona-Pandemie halten wir es als FDP für wichtig, aus den Geschehnissen der Corona-Pandemie zu lernen, um auf den unerwünschten, jedoch nicht für immer auszuschließenden  Eintritt einer Pandemie besser vorbereitet zu sein. Deshalb begreifen wir den WHO-Pandemievertrag als Chance und begrüßen dessen Abschluss. Schließlich beschränken sich Pandemien nicht auf Landesgrenzen, sodass es sich schon per se um eine internationale Angelegenheit handelt. Die Kooperation mit anderen Staaten, beginnend beim Datenaustausch, ist wichtig. Als Freie Demokraten setzen wir uns daher für eine Weiterentwicklung der globalen Gesundheitsarchitektur ein und wollen allen voran den Multilateralismus stärken.

Der Pandemievertrag wird von den 194 Mitgliedsstaaten ausgehandelt, die WHO bestimmt aber nicht den Inhalt eines neuen internationalen Übereinkommens. Der Verhandlungsentwurf weist von Anfang an auf die Achtung von Grundfreiheiten und Menschenrechten hin. Die Souveränität der einzelnen Mitgliedstaaten wird nicht eingeschränkt (vgl. etwa Art. 3 Absatz 2 der jüngsten Entwurfsfassung vom 13. März 2024; https://apps.who.int/gb/inb/pdf_files/inb9/A_inb9_3-en.pdf). Das Grundgesetz steht über einem möglichen völkerrechtlichen Vertrag wie dem WHO-Pandemievertrag. Im Übrigen würde er stets auf dem Fundament demokratischer Legitimation stehen. Denn zunächst müsste der Bundespräsident den Vertrag im Namen der Bundesrepublik unterzeichnen und darüber hinaus müsste der Bundestag diesen noch ratifizieren. Sollten in künftigen Entwurfsfassungen – wider Erwarten – tatsächlich nicht hinnehmbare souveränitätseinschränkende Artikel eingefügt werden, hätte der Bundestag immer noch die Möglichkeit, den Vertrag nicht zu ratifizieren. Klar ist auch: Grundrechte werden nicht betroffen oder eingeschränkt.

Die WHO ist eine internationale Organisation und koordiniert federführend Reaktionen auf Ausbrüche von Infektionskrankheiten. Sie kann Empfehlungen aussprechen und Staaten kritisieren, die sie nicht einhalten. Weitere Maßnahmen verhängen, wie etwa Sanktionen, kann sie jedoch nicht. 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Position hiermit näherbringen.

Freundliche Grüße 

Dr. Marco Buschmann MdB

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