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Marco Buschmann
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Frage von Martin K. •

Ist es zutreffend, dass die "Gaspreisbremse" nur Subventionen an BürgerINNEN und Unternehmen mit Gas- oder Fernwärmeverbrauch bietet? Ist die milliardenteure partielle Giesskanne verfassungsgemäß?

Ist es nicht extrem gleichheits- und damit verfassungswidrig, wenn Nutzer anderer Energieträger die Subventionen für ausgewählte Verbrauchergruppen mitzahlen sollen, selbst aber auf z.T. höheren Kostensteigerungen sitzen bleiben?

Beispiel: Holzpellets sind seit Mai 2021 bis zu 4-fach im Preis gestiegen, wir haben Ende September immer noch den 3-fachen Preis gegenüber Sommer 2021 bezahlt.

Solange BürgerINNEN und Unternehmen - ohne jegliche soziale Betrachtung - Geld erhalten, bloss weil sie Gas oder Fernwärme verbrauchen, fordere ich Gleichbehandlung, also beispielsweise die Erstattung unserer Pelletkosten für Dezember, ca. 550 € nach aktuellem Übergewinnpreis, bzw. 1/12tel unseres Jahresverbrauchs (ca. 4,5 Tonnen = 3.248,42 € (0,7148 €/kg inkl. 7%).

Im Mai 2021 kosteten diese 4,5 Tonnen 1.062,22 € (0,23 €/kg inkl. 7%). Es wäre pädagogisch sehr wertvoll und extem inflationsdämmend, wenn alle, die in Deutschland Geld verdienen wollen, Ihre Übergewinne substantiell versteuern müssten.

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Sehr geehrte Herr K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Die seit Beginn des Krieges in der Ukraine steigenden Energiekosten stellen viele Bürgerinnen und Bürger vor große finanzielle Herausforderungen. Die Bundesregierung hat dies erkannt und drei Entlastungspakete mit einem Gesamtvolumen von 95 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Durch zielgerichtete Hilfen federn wir finanzielle Härten ab. 

Eine der beschlossenen Maßnahmen ist eine Gaspreisbremse. Damit reagieren wir auf die spezifische Situation der Gasversorgung. Der Wegfall der Lieferungen von russischem Erdgas hat umfangreiche Auswirkungen auf die deutsche und europäische Bevölkerung und Wirtschaft. 

Unabhängig von der Gaspreisbremse existieren jedoch weitere Entlastungsmaßnahmen, von denen große Teile der Bevölkerung profitieren. Zu nennen ist hier unter anderem die beschlossene Strompreisbremse sowie die Energiepauschale. Zudem wurde auch der Heizkostenzuschuss erhöht. 

Die Bundesregierung lässt die Bürger mit den steigenden Energiekosten nicht allein. Durch unsere Maßnahmen entlasten wir zielgerichtet wo es nötig ist. 

Mit freundlichen Grüßen 

Dr. Marco Buschmann MdB

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