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Marco Buschmann
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Frage von Maike H. •

Ist es richtig, dass aus rein juristischer Sicht dem Grunde nach gar kein Rechtsanspruch auf die gesetzliche Rente besteht ? Im Gegensatz zur Pension der Beamten/Abgeordneten.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) ist die zentrale Rechtsgrundlage für die gesetzliche Rentenversicherung. Dort ist unter anderem geregelt, dass alle Versicherten Beiträge entrichten müssen und im Gegenzug einen Rechtsanspruch auf die gesetzliche Rente erhalten.

Gemäß § 34 Abs. 1 SGB VI haben Versicherte und ihre Hinterbliebenen Anspruch auf Rente, wenn die relevante erforderliche Mindestversicherungszeit erfüllt ist und die jeweiligen besonderen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen.

Darüber hinaus gewährt § 38 SGB I einen allgemeinen Rechtsanspruch auf Sozialleistungen. Demnach dürfen die Leistungsträger lediglich bei bestimmen Leistungen nach ihrem eigenen Ermessen entscheiden. Dieses Ermessen muss pflichtgemäß ausgeübt werden und gerichtlich überprüfbar sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Frage hiermit beantworten.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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