Ist es korrekt, dass die Bundesregierung bei einem Gasverbrauch von 1,5 Millionen Kwh im Jahr bei einem Privathaushalt den Dezember Abschlag bezahlt (6250 Euro bei 0,05 € /kwh)?
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die hohen Energiepreise belasten die Haushalte und Unternehmen enorm. Die
Bundesregierung hat daher seit dem Frühjahr drei umfangreiche Entlastungspakete in
Höhe von 95 Milliarden Euro geschnürt und einen Abwehrschirm von 200 Milliarden
aufgespannt. Zusammen umfasst das Budget nun knapp 300 Milliarden Euro.
Eine dieser Maßnahmen ist die Soforthilfe. Die Soforthilfe schafft einen Ausgleich für die gestiegenen Gas- und Wärmerechnungen und überbrückt die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im Frühjahr.
Dafür sollen Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas sowie Wärmekunden eine einmalige Entlastung erhalten.
Konkret entfällt für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas, die SLP-Kunden
sind, im Dezember 2022 die Pflicht, eine vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlung zu leisten.
Beträge, die Letztverbraucher freiwillig dennoch zahlen,
sind in der nächsten Rechnung vom Erdgaslieferanten zu berücksichtigen. In Bezug auf
Wärmelieferungen sind Wärmeversorgungsunternehmen zu einer finanziellen
Kompensation ihrer Kunden für deren im Dezember 2022 zu leistenden Zahlung
verpflichtet. Diese ist bis 31. Dezember 2022 zu leisten.
Dem Wärmeversorgungsunternehmen bleibt es überlassen, ob es die Kompensation durch
einen Verzicht auf eine im Dezember fällige Voraus- oder Abschlagszahlung des Kunden,
eine Zahlung an den Kunden oder eine Kombination aus beiden Elementen an den Kunden leistet. Insofern empfiehlt sich eine Nachfrage bei Ihrem Vertragsunternehmen.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann
Mitglied des Deutschen Bundestages