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Frage von Marcel G. •

Ist eine inzidenzunabhängige Maskenpflicht verhältnismäßig?

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Sehr geehrter Herr G.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Vorbereitet sein – Verhältnismäßigkeit wahren – vulnerable Personen schützen: An diesen drei V orientiert sich der Vorschlag für eine Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes. Auch im Herbst und Winter gilt: Freiheitseinschränkungen darf es nur geben, wenn sie erforderlich sind. Lockdowns und Ausgangssperren erteilt unser Konzept deshalb eine Absage. Stattdessen setzen wir auf Maßnahmen, die wirksam sind und zugleich zumutbar.

Auch Maßnahmen mit vergleichsweise geringer Eingriffstiefe wie das Maskentragen müssen im Rechtsstaat sorgfältig begründet werden können. Die Evaluation legt ein besonders gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis des Maskentragens nahe – gerade auch im Vergleich zu anderen Maßnahmen. Soweit das Pandemiegeschehen dies erfordert, können die Länder daher für weitere Bereiche des öffentlichen Lebens eine Maskenpflicht anordnen: so für den ÖPNV und für öffentlich zugängliche Innenräume. . In den Bereichen Kultur, Freizeit, Sport und Gastronomie muss es allerdings Ausnahmen für getestete, frischgeimpfte und frischgenesene Personen geben, wenn die Länder eine Maskenpflicht anordnen.

Die Inzidenz hat als bestimmender Faktor für das Pandemiegeschehen an Bedeutung verloren. Daher knüpft das Gesetz an eine Reihe von Parametern an, wie beispielsweise die Hospitalisierung und die Belegung der Intensivstationen.

Unser Schutzkonzept ist die richtige Antwort auf die jetzige Pandemielage. Ich bin froh, dass wir uns innerhalb der Bundesregierung so zügig darauf verständigt haben. Wir folgen damit genau dem vereinbarten Fahrplan.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marco Buschmann MdB

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