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Marco Buschmann
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Frage von Wolfgang B. •

Ist eine bewusste Reduktion von Pflegepersonal während kritischen Engpässen strafbar?

Sehr geehrter Herr Buschmann,
besonders im Osten gibt es noch viele ungeimpfte Pflegekräfte. Sie lieben ihren Job dürfen aber theoretisch nicht mehr zur Arbeit erscheinen. Sie sind gesetzestreu, aber strikt gegen eine Impfung. Sei es aus Angst (Impfschäden a la Contergan 2.0), eine grundsätzliche Ablehnung von Gentechnik, religiöse Motive oder die Gefährdung unserer Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und freie Berufswahl,... Trotz COV Impfung kann man sich definitiv anstecken. In den meisten Fällen ist es sogar kritischer da man die Erkrankung weniger bemerkt und sich ihrer evtl. gar nicht mehr bewusst ist. Somit ist eine Impfpflicht eher contra produktiv, wenn man damit vulnerable Gruppen schützen möchte.
Ist eine bewusste Reduktion von Pflegekräften während einem kritischen Pflege Engpass strafbar?
Wer wäre in diesem Fall verantwortlich und haftbar? Das Gesundheitsamt, die Mitarbeiter dort oder Herr Lauterbach als verantwortlicher Gesundheitsminister?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht am 11. Februar abgelehnt. In seiner Begründung verwies das Gericht zurecht auf die sehr geringe Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung und dem hohen Risiko für die Gesundheit vulnerabler Menschen.

Aus Sicht der Freien Demokraten schafft die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die notwendige Klarheit - auch für die Bundesländer, für die die Entscheidung ein Arbeitsauftrag ist, die einrichtungsbezogene Impfpflicht umzusetzen.

Die Länder, die Probleme bei der Verwaltung und Umsetzung haben, sollten sich zum Schutz der vulnerablen Gruppen nun auf deren Lösung konzentrieren. Die kürzlich veröffentlichte Handreichung des Bundesgesundheitsministeriums kann hierbei eine Hilfestellung sein.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marco Buschmann MdB

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