Ist eine Änderung des Geschlechtseintrags Bedingung für die Vornamensänderung im Kontext des SBG?
Sehr geehrter Herr Buschmann,
das kommende Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht die unkomplizierte Änderung des Geschlechtseintrags und des bzw. der Vornamen.
Bedingt das eine das jeweils andere oder kann man diese Änderungen unabhängig voneinander vornehmen lassen, also zunächst den Vornamen ändern und zu einem späteren Zeitpunkt ggf. den Geschlechtseintrag und umgekehrt?
Sehr geehrter Herr K.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir Freie Demokraten wollen allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Die geschlechtliche Identität ist ein wichtiger Teil individuellen Persönlichkeit.
Das geltende Gesetzesrecht trägt diesem Selbstbestimmungsrecht bislang nicht hinreichend Rechnung. Deswegen haben wir uns als Fortschrittskoalition darauf verständigt, das Transsexuellengesetz abzuschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Dazu gehören ein Verfahren beim Standesamt, das Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft möglich macht.
Die genaue technische Ausgestaltung hinsichtlich der Reihenfolge der Änderungen des Geschlechtseintrags und des Vornamens wird im Gesetzgebungsverfahren festgelegt werden. Eine Änderung von Vor- und Nachnamen ohne Zusammenhang mit einer Änderung des Geschlechtseintrags richtet sich in jedem Fall nach den allgemeinen Vorschriften des Namensrechts.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB