Ist ein Spin-off (Vermögensabtrennung) von einem Spin-off ebenfalls steuerbefreit, sofern die Ur-Aktie vor dem 01.01.2009 angeschafft wurde, so wie es der Copilot (Microsoft Bing) bestätigt?
Sehr geehrter Herr Dr. Buschmann,
der Copilot von Microsoft Bing erklärte auf Anfrage Folgendes:
"Wenn eine neue Aktie im Zuge eines Spin-offs von einer Aktie stammt, die vor dem 01.01.2009 angeschafft wurde, übernimmt sie den steuerlichen Status der Ur-Aktie. Dieser Status der Steuerentstricktheit setzt sich fort, wenn von der neu zugeteilten Aktie erneut ein Spin-off erfolgt. In diesem Fall wäre auch der weitere Spin-off steuerentstrickt (steuerbefreit). Die Steuerentstricktheit pflanzt sich somit fort."
Sind Sie, sehr geehrter Herr Buschmann derselben Auffassung?
Mit freundlichem Gruß
Wolfgang D.
Sehr geehrter Herr D.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Höfliche verweise ich Sie auf meine Antwort auf Ihre Anfrage vom 13.07.2024. Darüber hinaus bitte ich Sie um Verständnis, dass ich keine individuelle (Steuer-)Rechtsberatung vornehmen darf. Ich würde Ihnen empfehlen, sich in dieser Angelegenheit an einen Steuerberater oder einen Steuerrechtsanwalt zu wenden.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB