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Frage von Siegfried S. •

Ist ein Facharzt dazu verpflichtet, mit einer einfachen Überweisung vom Hausarzt, ohne Dringlichkeitsvermerk, einem Patienten innerhalb von 4 Wochen einen Termin zu geben ?

Sehr geehrter Herr Minister Buschmann,
nach meinem Kenntnisstand hat der Gesetzgeber die Kassenärztliche Vereinigung NRW nach dem Versorgungsstärkungsgesetz 1 dazu verpflichtet, einen Facharzttermin innerhalb von 4 Wochen, zu vergeben. -
Für Ihre Rückmeldung vielen Dank im Voraus.
MfG Siegfried S.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr. S.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Gemäß § 75 Absatz 1a Satz 4 SGB V darf die Wartezeit auf einen Behandlungstermin beim Facharzt für gesetzlich Krankenversicherte vier Wochen nicht überschreiten. Die Entfernung zwischen Wohnort des Versicherten und dem vermittelten Arzt muss dabei zumutbar sein. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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