Ist der Ampelplan, Ausländische Arbeitnehmer weniger zu besteuern als Deutsche, mit Art 3(1,3) GG vereinbar?
Herr Buschmann, Frage an Sie als Justizminister.
1. Werden Sie den ungeheuerlichen Affront der Ampel, gegen die deutsche arbeitende Bevölkerung, ausländische Arbeitnehmer weniger zu besteuern, unverzüglich stoppen?
Art 3(3) GgG „Niemand darf wegen …, seiner Heimat und Herkunft, benachteiligt oder bevorzugt werden.“
2. Vertieft die Ampel, mit der Art arbeitnehmerfeindlichen Beschlüssen, immer mehr den Nährboden für radikale Kräfte, wie zum Beispiel die AfD? Was werden Sie als Justizminister unternehmen?
Sehr geehrter Herr M.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Mit der Wachstumsinitiative setzen wir starke Impulse für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Diese Wachstumsinitiative könnte allein im nächsten Jahr für 26 Milliarden Euro an zusätzlicher Wirtschaftsleistung sorgen. Neben steuerlichen und bürokratischen Entlastungen wollen wir Impulse für den Arbeitsmarkt setzen. Eine Idee, die in vielen Staaten der Welt gelebte Realität ist: Steueranreize für ausländische Fachkräfte. Es ist im Interesse unseres Landes, dass die klügsten Köpfe zu uns kommen. Doch wir stehen in Konkurrenz. Denn in anderen Staaten werden Fachkräften zum Teil sehr attraktive steuerliche Vergünstigungen geboten. Daher könnten Steueranreize Deutschland für Fachkräfte attraktiver und leichter zugänglich machen.
Klar ist aber auch: Wir haben keine Scheuklappen. Wir haben wahrgenommen, dass der Vorschlag verhalten aufgenommen wurde. Deshalb führen wir zunächst weitere Gespräche. Wir wollen nichts einführen, was nicht auch aktiv genutzt wird. Wenn eine solche Regelung aber gewollt ist, kann sie auch verfassungskonform ausgestaltet werden.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB